Hygienekonzept

Allgemeines

Die Bewegung Fridays for Future sieht die Corona-Pandemie als eine ernstzunehmende Krise und ruft dazu auf, jede Krise wie eine Krise zu behandeln (#FightEveryCrisis). Dementsprechend nehmen wir die Maßnahmen zum Schutz vor SARS-CoV-2 / COVID-19 sehr ernst und setzen diese auf allen Versammlungen nach bestem Wissen und Gewissen um. Diese sollen im Folgenden erläutert werden.

Allgemeine Aktioneserläuterung

Fridays for Future Regensburg will auch am internationalen Klimastreik am 25.09.2020 ein Demonstrationsformat bieten, bei dem ein minimiertes Infektionsrisiko besteht. Um zentrale Menschenansammlungen auf engem Raum zu vermeiden, werden mehrere dezentrale Menschenreihen von verschiedenen Organisationen abgehalten. In diese Menschenreihen werden die teilnehmenden Personen, nicht wie bei einer Menschenkette als Glieder verbunden sein, sondern ständig den Abstand wahren. Es wird keine zentrale Kundgebung geben, sondern ein „Demo-Radio“, das über dezentrale Musikboxen wiedergegeben werden kann. Mit Kreide und Meterstab werden alle 2 Meter die einzelnen Plätze in der Menschenkette auf dem Boden markiert, um zu gewährleisten, dass die Teilnehmenden stets ausreichend Abstand einhalten können. Zusätzlich werden die Menschenketten entlang verschiedener Durchgangsstellen führen, sie aber nicht kreuzen, sodass diese weiterhin problemlos zugänglich sein werden, wie den einzelnen Lageplänen entnommen werden kann.

Teilnehmendenbeschränkung

Jede einzelne Versammlung ist auf 200 Teilnehmende begrenzt. Über Social-Media-Kanäle sowie das Demo-Radio wird direkt mit den Teilnehmenden kommuniziert, welche Versammlungen bereits voll sind und welche noch Platz bieten. Entsprechend der Flächenzuorndung gemäß Versammlungsanzeige werden zuerst die Flächen A gefüllt, bevor auf die Flächen B ausgewichen wird. Nur im Falle einer deutlich höheren Teilnehmerzahl als erwartet, werden auch noch die Flächen C genutzt. So kann sichergestellt werden, dass in jedem Fall Abstände eingehalten und das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

Mindestabstand

Die Aktionsform „Menschenkette“ eignet sich ideal, um einen Mindestabstand von 1,5 Metern (hier geplant 2m) ständig einzuhalten. Die Mitglieder der Menschenkette werden, wie auch bei der Menschenkette des Albrecht-Altdorfer-Gymnasiums Regensburg durch Bänder, Tücher und Schals oder auch Fahrräder verbunden bzw. getrennt sein. Somit ist ein ständiger Abstand gegeben. Sowohl während der Versammlung als auch im Zeitraum des Auf- und Abbaus ist der Mindestabstand einzuhalten. Sollte es zu Unterschreitungen des Mindestabstandes kommen, werden Ordner*innen darauf hinweisen, den Mindestabstand einzuhalten. Bei einer Häufung von Verstößen sucht die Versammlungsleitung den Kontakt zur Polizei.

Teilnehmendenliste

Zur Nachvollziehbarkeit potentieller Infektionsketten können sich die Teilnehmenden vor Ort bei Ordner*innen in eine Liste eintragen lassen. Alternativ können sich die Teilnehmenden online in ein Worksheet eintragen, das nach der Aktion mit den anderen Listen zu einem Dokument mit allen Teilnehmenden zusammengeführt wird. Aktivist*innen können so nach der Versammlung kontaktiert und informiert werden, falls klar werden sollte, dass auf der Versammlung mit SARS-CoV-2 infizierte Personen anwesend waren. Teilnehmer*innen verpflichten sich zudem, den Organisator*innen Bescheid zu geben, falls sie im Zeitraum von zwei Wochen nach der Versammlung positiv auf SARS-CoV-2 getestet werden oder sie unter Verdacht stehen, an COVID-19 erkrankt zu sein. Alle Aktivist*innen bestätigen außerdem, nicht an der Versammlung teilzunehmen, wenn sie den Verdacht haben, an COVID-19 erkrankt zu sein oder sogar positiv auf SARS-CoV-2 getestet wurden.

Mund- und Nasenbedeckung

Während der gesamten Versammlung (inkl. Auf- und Abbau) haben alle Anwesenden eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen, um andere Menschen vor einer Infektion zu schützen. Wenn die Mund- und Nasenbedeckung abgenommen werden sollte, soll dies erst passieren, wenn sich die betreffenden Personen von der Versammlung entfernt haben. Auch hier werden Ordner*innen und die Versammlungsleitung darauf achten, dass die Maßnahmen eingehalten werden. Bei schweren Verstößen wird auch hier der Kontakt zur Polizei aufgenommen. Eine Ausnahme stellen Reden, Interviews und Menschen dar, die gemäß 6. BayIfSMV §1 (2) davon befreit sind. Hier wird jedoch insbesondere auf einen größeren Abstand geachtet.

Passant*innen im Bereich der Versammlung

Bei den Versammlungen werden Laufwege freigehalten, die von Passant*innen genutzt werden können, um die Versammlung zu umgehen. Falls sich nicht teilnehmende Menschen im Bereich der Versammlung aufhalten, werden diese gebeten, den Versammlungsort zu verlassen, falls ein sicherer Abstand unterschritten wird und die Teilnehmendenbegrenzung bereits erreicht wurde. Sollte sich die Lage vor Ort verschärfen, wird die Versammlungsleitung Gespräche mit der Polizei führen, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
Innerhalb der Menschenketten wird es entsprechend des Lageplans in der Versammlungsanzeige Durchgangsmöglichkeiten für Passant*innen geben, um ihnen eine Durchgangsmöglichkeit an Verzweigungen zu ermöglichen. Diese Durchgangsstellen werden breit genug sein, um auch einen Mindestabstand zwischen Versammlungsteilnehmenden und Passant*innen gewährleisten zu können. An keiner Stelle sollen Passant*innen aufgehalten oder behindert werden.